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   OVG Niedersachsen, 16.12.1995 - 11 L 7985/95   

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OVG Niedersachsen, 16.12.1995 - 11 L 7985/95 (https://dejure.org/1995,2575)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.12.1995 - 11 L 7985/95 (https://dejure.org/1995,2575)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Dezember 1995 - 11 L 7985/95 (https://dejure.org/1995,2575)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 49 Abs. 3 VwVfG; § 49a Abs. 3 VwVfG; § 5b VwVfG ND; § 5c VwVfG ND
    Zuwendungsbescheid; Widerruf; Rückforderung eines Zuschusses; Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuwendungsbescheid; Widerruf; Rückforderung eines Zuschusses; Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NdsVBl 1998, 113
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.1995 - 11 L 7985/95
    In Fällen dieser Art bedarf es einer Darlegung der Ermessenswägungen nur bei Vorliegen atypischer Gegebenheiten; liegen solche vor, so kann die Behörde ihre Ermessensentscheidung auch noch im Verwaltungsstreitverfahren entsprechend ergänzen (so BVerwG, Urt. v. 16.6.1997, DÖV 1997, 1006).

    Diese Haushaltsgrundsätze überwiegen im allgemeinen das Interesse des Begünstigten, den Zuschuß behalten zu dürfen, und verbieten einen großzügigen Verzicht auf den Widerruf von Subventionen (BVerwG, Urt. v. 16.6.1997, a.a.O.).

    Diese ergänzende Begründung, die auch noch im Verwaltungsstreitverfahren zulässig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.6.1997, a.a.O.), läßt keine Ermessensfehler erkennen.

  • BVerwG, 26.09.1984 - 4 B 219.84

    Zulässigkeit eines "Pudelsalons" im reinen Wohngebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.1995 - 11 L 7985/95
    Der mit der Gewährung von GA-Mitteln beabsichtigte Zweck liegt also gerade darin, daß die Förderungsvoraussetzungen auch nach Abschluß des Investitionsvorhabens für den gesamten festgelegten Zweckbindungszeitraum erfüllt sein müssen (vgl. Urt. d. 9. Sen. des OVG Lüneburg v. 10.4.1984, GewArch 1985, 29, 30 f = NVwZ 1985, 120; Urt. d. 10. Sen. des Nds. OVG v. 30.4.1992 - 10 L 29/90 - Urt. d. erk. Sen. v. 27.4.1995 - 11 L 4608/92 -).

    Bei der Auslegung eines Verwaltungsakts sind die §§ 133, 157 BGB entsprechend anzuwenden (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.7.1983, NVwZ 1984, 518; Urt. d. 9. Sen. des OVG Lüneburg vom 10.4.1984, a.a.O.; BFH, Urt. v. 18.2.1997, NVwZ-RR 1997, 571).

  • Drs-Bund, 01.07.1987 - BT-Drs 11/583
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.1995 - 11 L 7985/95
    Investitionszuschüsse aufgrund des 16. Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA-Mittel) können für die Errichtung, Erweiterung, Umstellung oder grundlegende Rationalisierung einer gewerblichen Betriebsstätte (Investitionsvorhaben) gewährt werden (vgl. BT-Drs. 11/583, Teil II Nr. 1.1).

    Danach war dort wegen der in weiten Teilen vorherrschenden überalterten Struktur der vorhandenen Betriebe eine Förderung von Rationalisierungsmaßnahmen erforderlich, um u.a. die Wettbewerbsfähigkeit bestehender Arbeitsplätze langfristig zu verbessern (BT-Drs. 11/583, Teil III Nr. 6, S. 66 ff.).

  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.1995 - 11 L 7985/95
    Wenn der Gesetzgeber des § 44 a BHO (bzw. des § 19 HG 1993) eine Erstreckung der Rückwirkung auch auf die Erhebung von Zinsen gewollt hätte, hätte er dies im Gesetzestext mit Rücksicht auf das aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG abzuleitende Gebot der Normenklarheit und Bestimmtheit zum Ausdruck bringen müssen (vgl. dazu etwa BVerfG, Beschl. v. 9.11.1988, BVerfGE 79, 106, 120; Lehner, NJW 1991, 890).
  • BVerwG, 25.09.1986 - 3 C 23.86

    Reparationsschäden - Finanz- und Ausgleichsvertrag - Regelungslücke - Tod in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.1995 - 11 L 7985/95
    Für die von der Beklagten zur Diskussion gestellte sog. teleologische Gesetzeskorrektur (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 25.9.1986, BVerwGE 75, 53, 56 ff.) ist deshalb kein Raum.
  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86

    Anfechtungsklage - Rechnung - Widerspruchsbescheid - Verwaltungsakt -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.1995 - 11 L 7985/95
    Im Zweifel ist das den Betroffenen weniger belastende Auslegungsergebnis vorzuziehen, da er als Empfänger einer auslegungsbedürftigen Willenserklärung der Verwaltung durch etwaige Unklarheiten aus ihrer Sphäre nicht benachteiligt werden darf (vgl. BVerwGE 78, 3 = NVwZ 1988, 51).
  • BFH, 18.02.1997 - VII R 96/95

    Zur Auslegung einer Verfügung, mit der die Vollziehung "bis zum Abschluß des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.1995 - 11 L 7985/95
    Bei der Auslegung eines Verwaltungsakts sind die §§ 133, 157 BGB entsprechend anzuwenden (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.7.1983, NVwZ 1984, 518; Urt. d. 9. Sen. des OVG Lüneburg vom 10.4.1984, a.a.O.; BFH, Urt. v. 18.2.1997, NVwZ-RR 1997, 571).
  • BVerwG, 21.07.1983 - 3 C 11.82

    Zuständige nationale Behörden - Rechtswidrige Bescheide - Denaturierungsprämien -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.1995 - 11 L 7985/95
    Bei der Auslegung eines Verwaltungsakts sind die §§ 133, 157 BGB entsprechend anzuwenden (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.7.1983, NVwZ 1984, 518; Urt. d. 9. Sen. des OVG Lüneburg vom 10.4.1984, a.a.O.; BFH, Urt. v. 18.2.1997, NVwZ-RR 1997, 571).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.04.1984 - 9 A 223/81

    Subventionsrecht - Widerruf von Subventionsbescheiden und Rückforderungen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.1995 - 11 L 7985/95
    Der mit der Gewährung von GA-Mitteln beabsichtigte Zweck liegt also gerade darin, daß die Förderungsvoraussetzungen auch nach Abschluß des Investitionsvorhabens für den gesamten festgelegten Zweckbindungszeitraum erfüllt sein müssen (vgl. Urt. d. 9. Sen. des OVG Lüneburg v. 10.4.1984, GewArch 1985, 29, 30 f = NVwZ 1985, 120; Urt. d. 10. Sen. des Nds. OVG v. 30.4.1992 - 10 L 29/90 - Urt. d. erk. Sen. v. 27.4.1995 - 11 L 4608/92 -).
  • VGH Bayern, 24.09.1993 - 19 B 93.952
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.1995 - 11 L 7985/95
    Entgegen der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Urteil vom 24. September 1993 (19 B 93.952) sei eine Verzinsung ab Auszahlung der jeweiligen Zuwendungsteilbeträge möglich.
  • BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 4.10

    Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung;

    Die Gegenansicht meinte, die - zutage liegende - Absicht des Gesetzgebers habe im Gesetzeswortlaut keine Stütze gefunden (VGH München, Urteil vom 24. September 1993 - 19 B 93.952 - BayVBl 1994, 626 - später ausdrücklich aufgegeben, vgl. Urteil vom 18. Mai 1998, a.a.O. - OVG Lüneburg, Urteil vom 16. Dezember 1995 - 11 L 7985/95 - NdsVBl 1998, 113 ; Dickersbach, NVwZ 1996, 962 ; Klappstein in: Knack, VwVfG-Kommentar, 4. Aufl. 1994, Rz. 8.2.3 zu § 49 VwVfG); dem kann aber aus den angeführten Erwägungen nicht gefolgt werden.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - 1 L 6/13

    Widerruf einer Zuwendung wegen der Weltwirtschaftskrise 2009

    Die Antragsbegründungsschrift macht geltend, die Weltwirtschaftskrise erfülle die im Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom 16. Dezember 1995 (- 11 L 7985/95 -) genannten Kriterien für außergewöhnliche unvorhersehbare Umstände, die dem Widerruf eines Zuwendungsbescheides entgegen gehalten werden könnten, was das Verwaltungsgericht verkannt habe.

    Mit diesem Vorbringen zeigt die Antragsbegründungsschrift indes nicht auf, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes auf einem abstrakten Rechtssatz beruht, der in Anwendung derselben Rechtsvorschrift in Widerspruch zu einem abstrakten Rechtssatz in der genannten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom 16. Dezember 1995 (a. a. O.) steht.

    Im Hinblick auf die ausdrückliche Bestimmung über den Beginn des Zweckbindungszeitraumes bezüglich der Dauerarbeitsplätze im Zuwendungsbescheid vom 25. Juni 2002, die durch die Folgebescheide keine Änderung erfahren hat, kommt es (im Gegensatz zu der im angefochtenen Urteil erwähnten Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes v. 16.12.1995 - 11 L 7985/95 -, Juris) vorliegend nicht entscheidungserheblich darauf an, ob auf Grund von Sinn und Zweck des Investitionszuschusses der Zweckbindungszeitraum erst nach Auszahlung der letzten Zuschussrate begonnen hat bzw. eine Staffelung des fünfjährigen Zweckbindungszeitraumes getrennt nach der Auszahlung der einzelnen Zuschussraten möglich und Regelungsgegenstand des/der Zuwendungsbescheide(s) ist.

    In welchem Ausmaß und mit welchen Folgen ein Unternehmen von der Wirtschaftskrise 2009 betroffen war, hängt maßgeblich auch davon ab, wie es vor der Krise aufgestellt war, ob es von vornherein mit kaufmännischen Risiken behaftet war, für deren vorzeitiges Scheitern der Zuwendungsempfänger letztlich selbst die Verantwortung trägt (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil v. 16.12.1995, a. a. O.) sowie welche Maßnahmen es getroffen hat, um z. B. der von der Klägerin reklamierten "Verschlechterung der Auftragslage" zu begegnen.

  • VG Düsseldorf, 18.03.2005 - 1 K 4782/01

    Zuwendung Zuwendungsbescheid Zuwendungszweck Zuwendungsgeber Zuwendungsempfänger

    OVG Lüneburg, Urteil vom 16.12.1995 - 11 L 7985/95 , veröffentlicht in: JURIS.

    vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 16.12.1995 - 11 L 7985/95 , veröffentlicht in: JURIS.

    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 13.06.2002, a.a.O.; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 16.12.1995, a.a.O., hat zur Rückforderung von Subventionen ausgeführt:.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2006 - 1 L 497/05

    Widerruf eines Zuwendungsbescheides

    Der mit der Gewährung der Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe beabsichtigte Zweck liegt gerade darin, dass die Förderungsvoraussetzungen auch nach Abschluss des Investitionsvorhabens für den gesamten festgelegten Zweckbindungszeitraum erfüllt sein müssen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 16.12.1995 - 11 L 7985/95 -, NdsVBl. 1998, 113).

    Etwas anderes mag gelten, wenn der Investor nachweist, dass die Entwicklung infolge außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Umstände anders verlaufen ist, als bei Investitionsbeginn angenommen werden konnte (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 16.12.1995, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 20.08.2002 - 11 LB 19/02

    Auflagen; Auslegung eines Zuwendungsbescheides; Eigenmittel; intendiertes

    Diese Haushaltsgrundsätze überwiegen im Allgemeinen das Interesse des Begünstigten, den Zuschuss behalten zu dürfen, und verbieten einen großzügigen Verzicht auf den Widerruf von Subventionen (BVerwG, Urt. v. 16.6.1997 - 3 C 22.96 -, NJW 1998, 2233, 2234; Urt. des Senats v. 16.12.1997 - 11 L 7985/95 - Kopp/Ramsauer, VwVfG, Kommentar, 7. Aufl. 2000, § 48 Rdnr. 87).

    Bei der Auslegung eines Verwaltungsaktes sind die §§ 133, 157 BGB entsprechend anzuwenden (BVerwG, Urt. v. 21.7.1983 - 3 C 11.82 -, NVwZ 1984, 518; BFH, Urt. v. 18.2.1997 - VII R 96/95 -, NVwZ-RR 1997, 571; Urt. d. Senats v. 16.12.1997 - 11 L 7985/95 -).

  • OVG Thüringen, 25.07.2002 - 2 KO 591/01

    Widerruf eines Zuwendungsbescheids; Entstehen der Zinsforderung;

    Für die gegenteilige Auffassung, wonach der akzessorische Zinsanspruch erst ab dem Zeitpunkt des Zugangs des Widerrufsbescheides geltend gemacht werden kann, da erst ab diesem Zeitpunkt der Erstattungsanspruch als Hauptanspruch entstehe (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 16. Dezember 1997, NdsVBl 1998, 113; BayVGH, Urteil vom 24. September 1993, BayVBl 1994, 626 - beachte hierzu aber: Aufgabe dieser Rechtsprechung in BayVGH, Urteil vom 18. Mai 1998, a. a. O. -; VG Meiningen, Urteil vom 26. November 1997 - 2 K 603/96.Me - VG Weimar, Urteil vom 30. Oktober 2000 - 8 K 490/98.We - Dickersbach, NVwZ 1996, 962/970; Knack, VwVfG, 5. Aufl., § 49 Rz. 8.2.3.), spricht zwar eine "redaktionelle Ungenauigkeit des Gesetzes" (Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG 4. Aufl., § 48 Rz. 177).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2007 - 2 L 101/06

    Maßgeblicher Rückwirkungszeitpunkt eines Widerruf bei der Rückforderung einer

    Ferner wurde mit der Gesetzesänderung für den Zeitraum der Rückwirkung des Widerrufs ein Zinsanspruch geregelt (§ 49 a Abs. 3 VwVfG), während zuvor eine Verzinsungspflicht für diesen Zeitraum auch im Falle des Widerrufs für die Vergangenheit gemäß § 44 a BHO von der Rechtsprechung verneint wurde (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 16.12.1997 - 11 L 7985/95, NdsVBl. 1998, 113; VGH München, Urt. v. 24.09.1993.- 19 B 93.952, BayVBl. 1994, 626).
  • VGH Bayern, 15.10.2008 - 22 B 06.986

    Widerruf eines Zuwendungsbescheids; Auslegung der Zweckbestimmung im

    Im Zweifel ist das den Subventionsempfänger weniger belastende Auslegungsergebnis vorzuziehen (vgl. NdsOVG vom 16.12.1995 NdsVBl 1998, 113 unter Verweis auf BVerwG vom 26.6.1987 BVerwGE 78, 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2007 - 1 L 48/07

    Entreicherungseinwand gegenüber Rückforderung von Fördermitteln nach Widerruf des

    Hierbei muss es sich um eine Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis handeln, die vor dem Eintritt des Bereicherungswegfalls liegt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 16. Dezember 1995 - 11 L 7985/95 -, juris; Dickersbach, Die Rücknahme und der Widerruf von Zuwendungsbescheiden, GewArch 1993, 177, 186; Die Entwicklung des Subventionsrechts, NVwZ 1996, 962, 970).
  • OVG Niedersachsen, 22.06.2011 - 8 LA 23/11

    Beim Grunderwerb als Beginn einer Maßnahme ist der Abschluss des

    Dabei ist das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass in den Fällen einer Zweckverfehlung der Zuwendung und einer mangelnden Schutzwürdigkeit des Vertrauens in den Bestand des Zuwendungsbescheides das Ermessen der Behörde in der Regel dahingehend intendiert ist, den Zuwendungsbescheid zurückzunehmen (vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 19.2.2010 - 3 A 282/09 -, juris Rn. 9 ff.; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 16.12.1995 - 11 L 7985/95 -, NdsVBl.
  • OVG Saarland, 19.02.2010 - 3 A 282/09

    Widerruf und Rückforderung eines Investitionszuschusses zur Verbesserung der

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2006 - 8 LA 85/05

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs von Aufwendungszuschüssen für die Erweiterung von

  • VG Hannover, 16.07.2008 - 11 A 3779/07

    Widerruf eines Bewilligungsbescheids über ein Förderdarlehen; Adressat eines

  • OVG Thüringen, 24.06.2022 - 1 KO 285/19

    Teilwiderruf eines Zuwendungsbescheides und Rückforderung gegenüber

  • OVG Niedersachsen, 29.04.1998 - 7 L 6235/96

    Rechtswirkung bergrechtlicher Sonderbetriebspläne; Bergrecht; Gestattungswirkung;

  • VG Gelsenkirchen, 10.12.2010 - 7 K 2616/09

    Zuwendungen, Rückforderung, Insolvenzverfahren, Leistungsbescheid

  • VG Magdeburg, 06.03.2014 - 3 A 44/12

    Auslegung von Subventionsrichtlinien; Rückforderung von Subventionen wegen

  • VG Köln, 08.03.2007 - 16 K 570/06
  • VG Oldenburg, 27.05.2003 - 12 A 1371/01

    Berater; Ermessen; Zuwendung; Zweckverfehlung

  • VG Oldenburg, 18.02.2003 - 12 A 2043/01

    Ermessen; Europäischer Sozialfond; Förderung; Subventionen; Verschulden;

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